Wahltherapie
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Ergotherapie in unserer privaten Wahltherapie-Praxis Ergonauten interessieren!
Der organisatorische Ablauf für den Therapiebeginn gestaltet sich wie folgt:
- Sie kontaktieren die Ergonauten hier und vereinbaren einen Ersttermin
- Kurz bevor der erste Termin bei den Ergonauten stattfindet, besorgen Sie bitte die notwendige ärztliche Verordnung (Details finden Sie unten unter “Verordnung”)
- Sie bringen diese ärztliche Verordnung bitte zu Ihrem Ersttermin mit
Verordnung
Ergotherapie wird ärztlich verordnet, beispielsweise:
- wenn Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurückstehen und Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung haben
- wenn es aufgrund von einer neurologischen Erkrankung oder nach einem neurologischen Geschehen (z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) zu Schwierigkeiten in der Handlungsfähigkeit oder Alltagsbewältigung kommt.
Die Verordnung stellt eine Allgemeinmedizinerin oder eine Kinderärztin aus. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Diagnose, kategorisiert als ICD-10-Code
- 10 x Ergotherapie à 60 min
Kosten
Der Preis für eine Ergotherapie-Einheit beträgt im Jahr 2023 EUR 95,00 à 60 Minuten.
Bitte beachten Sie, dass ab Jänner 2024 ein neuer Tarif von EUR 105,00 pro Therapieeinheit gilt. Laufende Therapieblöcke werden noch zu den derzeit geltenden Konditionen abgeschlossen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Um eine anteilige Kostenübernahme von der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung von Ihrer Krankenkasse.
Schritte dafür:
- Zutreffend bei SVS und KFA: Vor Therapie-Start übermitteln Sie die ärztliche Verordnung an die zuständige Krankenkasse (bei ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt)
- Die Verordnung und ggbfs. die Bewilligung (in Kopie) nehmen Sie bitte zur ersten Therapieeinheit mit. Diese Dokumente bleiben bis Therapie-Ende bei der Ergotherapeutin
- Die Therapiekosten werden in der Regel online überwiesen.
- Nach Therapie-Ende erhalten Sie die Original-Verordnung und eine Honorarnote von den stattgefundenen, bezahlten Therapie-Einheiten
- Diese Dokumente reichen Sie bei der Krankenkasse ein
- Im Nachhinein wird eine Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse eingeleitet
Zeit für Therapie
Wir empfehlen einen wöchentlichen Therapie-Rhythmus einzuhalten, da kontinuierlich auf den Therapieerfolgen aufgebaut werden kann. Aus diesem Grund werden fixe Therapiezeiten vor Beginn der Therapieserie vereinbart.
Kontaktaufnahme
Details zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Verlängerung der Therapie
Sollte nach den 10 Therapieeinheiten eine Weiterführung der Ergotherapie notwendig sein, ist erneut um eine ärztliche Verordnung und anschließend, um eine Krankenkassa-Bewilligung anzusuchen. Wenn erwünscht erhalten Sie für diesen Zweck einen ergotherapeutischen Befundbericht.
Vorzeitiges Therapieende
Sollte der Therapieblock, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, wird der Anteil für zukünftige, aber nicht stattfindende Therapien zurück überwiesen.